Die Einspeisevergütung ist die Vergütung für durch regenerative Quellen
erzeugten Strom. Netzbetreiber sind zur Abnahme des Stroms aus diesen Quellen verpflichtet. Die Länge der Laufzeit der Einspeisevergütung richtet sich nach der Art der Anlage und liegt zwischen 15 und 20 Jahren – während dieser Zeit bleibt die Höhe der gewährten Vergütung konstant, sie wird über den ganzen Zeitraum hin garantiert. Diese Höhe hängt von Technologie und Standort ab und sinkt für neuinstallierte Anlagen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Der Mechanismus erklärt sich aus dem Charakter der Einspeisevergütung als Marktanreizprogramm – er soll dazu führen, dass Anlagen effizienter und kostengünstiger hergestellt werden.
Dass die Fördermaßnahme greift, zeigt neben den unmittelbaren Zubau-Zahlen auch der stetig steigende Anteil an erneuerbaren Energie am Gesamt-Energie-Mix.
In den ersten 6 Monaten des Jahres 2011 lag er erstmals bei über 20%, im Gesamtjahresmittel waren es 19,9%. Die erneuerbaren Energien sind somit nach Braunkohle die zweitstärkste Säule der deutschen Energieversorgung. Das ist nicht nur ökologisch von Bedeutung – auch wirtschaftlich hat die Branche inzwischen ein großes Gewicht: Sie bietet mittlerweile weit über 300.000 Menschen eine sichere Beschäftigung.
Einspeisevergütung und EEG-Umlage
Häufig wird die mit der Einspeisevergütung
verbundene EEG-Umlage für Strompreissteigerungen verantwortlich gemacht. Befürworter und Nurtnießerder fossilen Energieindustrie nutzen dieses Argument immer wieder, um die regenerativen Energien – und da ganz besonders die Photovoltaik – in Verruf zu bringen. Wie eine Grafik der Agentur für erneuerbare Energien zeigt, bleibt die EEG-Umlage jedoch deutlich unter den in den letzten Jahren umgesetzten Preissteigerungen. Die Entwicklung des Industriestrompreises zeigt sogar, dass die erneuerbaren Energien eine preissenkende Wirkung haben. Diese wird nur nicht an die Haushaltsstromkunden weitergegeben.
Die Quellen der regenerativen Energien
Die unterschiedlichen regenerativen Quellen werden unterschiedlich gefördert. Die aktuellen Einspeisevergütungssätze nennen wir Ihnen jeweils auf den Seiten
- Einspeisevergütung Photovoltaik
- Einspeisevergütung Geothermie / Wärmepumpe
- Einspeisevergütung Biomasse
- Einspeisevergütung Biogas
- Einspeisevergütung Wasserkraft
- Einspeisevergütung Kraft-Wärme-Kopplung / BHKW
Die Eckpunkte der EEG-Novelle, die am 1.1.2012 in Kraft getreten ist, finden Sie als PDF zum Herunteraden auf den Seiten des Bundesumweltministeriums.